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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich & Abwehrklausel, Salvatorische Klausel 

Diese AGB sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und ROLLO SOLAR® Melichar GmbH rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, werden zurückgewiesen und sind nur dann verbindlich, wenn sie von der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten diese als angenommen. Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit anderer Vertragsbestandteile.

 

2. Angebot

Angebote der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem Datum des Angebots. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, das Angebot bei Bedarf nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zu denen etwaige Preis- und Steuerungszuschläge sowie auf behördliche Anordnung oder wirtschaftlichen Gründen beruhende Preis und umlagefähige Steuererhöhungen hinzutreten. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ab Werk, ohne Verpackung, sofern auf den Angebotsblättern keine anderslautenden Konditionen vermerkt sind. Empfehlungen hinsichtlich des Einbaues und der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen und der technischen Geräte gibt ROLLO SOLAR® Melichar GmbH nach bestem Wissen und den entsprechenden Erfahrungen, ohne jedoch hieraus eine Haftung jeglicher Art zu übernehmen.

 

Die die Lieferungen und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte usw. und die darin enthaltenen Daten z.B. über Leistung, technische Eigenschaften, Gewicht und Maße usw. sind  nur Näherungswerte  und unverbindlich. Modelle und Zeichnungen bleiben im Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

 

Verlangt der Auftraggeber besondere Qualitäts- oder Materialprüfungen, so sind diese Anforderungen ebenfalls schriftlich festzulegen und zu vereinbaren. Die Mehrkosten für solche Prüfungen werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

3. Auftragsbestätigung

Die Bestellung gilt dann zu diesen Bedingungen als angenommen, wenn sie von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH schriftlich bestätigt oder prompt ausgeführt worden ist. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen, schriftlich geltend zu machen, ansonsten gelten die Bestätigungen als vom Auftraggeber vollumfänglich anerkannt.

 

Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Angebot und Auftrag sowie zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist ROLLO SOLAR® Melichar GmbH berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Der Auftraggeber wird mindestens 4 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung benachrichtigt. Es gilt als vereinbart, dass auf Abruf“ erteilte Aufträge innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung ausgeführt werden. Die Fristverlängerung (auch stillschweigend) um ein weiteres Jahr ist möglich. Nach Ablauf von 2 Jahren ab Datum der Auftragserteilung gerechnet, ist die Lieferung oder Leistung spätestens abzunehmen, andernfalls hat der Auftraggeber eine Abstandsgebühr von mindestens 25% aus der Gesamtauftragssumme als Erstattung für bereits angefallene Kosten der Arbeitsvorbereitung als Schadenersatz zu entrichten. Mit Erstattung der Abstandsgebühr gilt der Auftrag, hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen, als storniert.

 

Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler behält sich ROLLO SOLAR® Melichar GmbH die Richtigstellung und Nachbelastung vor.

 

4. Lieferung und Abnahme

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, das letztere auch dann, wenn ROLLO  SOLAR® Melichar GmbH  die Versandkosten und die Anfuhr übernommen hat, dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Soweit eine Transportversicherung abgeschlossen wird, geht diese zu Lasten des Auftraggebers. Eine Gewähr für volle Schadensdeckung durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH, wird jedoch ausdrücklich nicht übernommen, dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

 

Teillieferungen sind möglich; sie gelten als selbständige Lieferungen, die getrennt berechnet werden können. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt bei ROLLO SOLAR® Melichar GmbH und deren Unterlieferanten ungestörtes Arbeiten des Betriebes, rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Rohstoffen und Lieferteilen und Leistung der vereinbarten Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

 

Ist ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ohne Verschulden nicht in der Lage zu liefern oder beruht die Lieferunfähigkeit auf Ereignissen höherer Gewalt, dann sind die Vertragspartner nach Ablauf von 2 Monaten seit dem vereinbarten Liefertermin zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eines Rücktritts aus höherer Gewalt oder fehlendem Verschulden bestehen beiderseitig nicht. Annullierung fest erteilter Aufträge kann nur vorgenommen werden, wenn mindestens 25% der Auftragssumme an die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH für bereits angefallene Kosten für die Arbeitsvorbereitung als Schadenersatz erstattet werden. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag in jedem Fall unzulässig. Zeichnungen, Maße und Konstruktionen von Sonderanfertigungen (z.B. Geländer, Einstiegsleitern, Rollladen, usw.), auch soweit diese von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH vorgeschlagen werden, sind vor Anfertigung der Teile auf Richtigkeit vom Auftraggeber zu prüfen. Auf falsche Maße zurückgehende Unbrauchbarkeit oder Kosten für Änderungen des fertigen Produktes gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Sollte der Kunde die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem vereinbarten Lieferdatum bzw. Abholdatum abnehmen, ist die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH berechtigt, Lagerkosten in Höhe von mindestens 10 Euro pro Tag zu erheben. Diese Kosten sind vom Kunden ohne Abzug zu tragen und unverzüglich nach Rechnungsstellung zu begleichen.

 

Die Vollständigkeit der Sendung ist sofort zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu melden und durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Bei Transportbeschädigungen ist sofort eine Tatbestandsaufnahme durch den Auftraggeber anzufertigen und an die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH zu senden. Bei direkten Werkslieferungen geht das Entladen vom LKW oder Bahnbehälter zu Lasten des Auftraggebers.

 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Voraussetzungen für ein reibungsloses Abladen und Einbringen der Anlage gegeben sind. Dazu gehört gegebenenfalls die Bereitstellung von Spezialgeräten wie Gabelstapler oder Kran sowie von qualifiziertem Personal. Für Schäden oder Mehrkosten, die beim Abladen und Einbringen der Anlage entstehen, trägt der Kunde die Haftung, sofern die vom Kunden im Vorfeld zu erfüllenden Voraussetzungen nicht oder nur unzureichend erfüllt wurden

 

5. Montagearbeiten

Alle Arbeiten werden nach den im Angebot aufgeführten Pauschalpreisen unter Berücksichtigung des genannten Arbeits- und Lieferumfanges ausgeführt und berechnet.

 

Wenn Monteure zu früh vom Auftraggeber auf die Arbeitsstelle gerufen oder infolge von Ursachen, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist, in der Ausführung ihrer Arbeit gehindert werden, so werden die entstehenden Warte- oder zusätzliche Arbeitszeiten und eventuell notwendig werdende zusätzliche Anfahrtskosten gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

Verlangt der Auftraggeber von den Monteuren die Ausführung von Mehrarbeiten oder Änderungen, müssen diese vorher vom Auftraggeber schriftlich gegenüber ROLLO SOLAR® Melichar GmbH bestätigt und vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt werden. Solche Arbeiten werden zusätzlich abgerechnet und sind durch den Auftraggeber zu erstatten. Der Monteur darf solche Arbeiten nur mit  ausdrücklicher Genehmigung ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ausführen.

 

Für Arbeiten, welche die Monteure des Auftragnehmers auf Wunsch des Auftraggebers ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers ausführen, lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung bzw. Gewährleistung sowohl was Ausführung als auch daraus entstehende Folgen anbelangt, von vornherein ab.

 

Änderungen und Reparaturarbeiten werden nur nach dem tatsächlich verwendeten Material, der effektiven Arbeitszeit, der entsprechenden Reisezeit und den entsprechenden Fahrtkosten berechnet.

 

Für die Durchführung eines Auftrages sind zu Beginn der Arbeit Strom und Wasser kostenlos durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer ohne besondere Zustimmung des Auftraggebers Teilarbeiten durch Vertragsfirmen ausführen lassen kann.

 

Alle Leistungen und Montagearbeiten, die nicht zu bereits angebotenen Pauschalpreisen bestellt wurden, werden nach den Einheitssätzen des Auftragnehmers berechnet, die der Auftraggeber jederzeit beim Auftragnehmer anfordern kann. Wird die Auftragserledigung auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangt, so wird eine Sondervergütung berechnet.

 

Darüber hinaus sind besondere Sicherheitsanforderungen oder Zertifizierungen, die vom Auftraggeber für die Monteure gefordert werden, vorab schriftlich festzulegen und von beiden Seiten zu bestätigen. Die Kosten für die Erfüllung dieser Anforderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Gewährleistungen

Die Gewährleistung für Montagearbeiten beläuft sich auf 2 Jahre. Für die Garantie der technischen Geräte gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers, die unter https://www.rollo-solar.de/garantiebedingungen/ eingesehen werden können.

 

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH schriftlich und spezifiziert eingehen und durch aussagekräftige Fotos dokumentiert werden. Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, werden nach unserer Wahl am Verwendungsort oder in unseren Werkstätten kostenlos repariert oder unentgeltlich ab Werk ersetzt. Ersetzte Teile werden  Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH.

 

Verzögert sich die Inbetriebnahme ohne Verschulden der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH, erlischt die Mängelhaftung spätestens 2 Monate nach Gefahrenübergang. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auf Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung und Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung entstehen.

 

Gewährleistung gilt entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile, jedoch findet eine Verzugsentschädigung nicht statt und es besteht eine Gewährleistung nur bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungszeit.

 

Wird durch einen Monteur der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ein Montagefehler gemacht, so beschränkt sich die Haftung darauf, diesen Fehler durch ordnungsgemäße Montage zu beheben.

 

Bei verfliesten Teilen wird keine Gewährleistung für beschädigte Fliesen übernommen.

 

Die Beseitigung der Mängel kann verweigert werden, solang der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Mehrkosten für Arbeiten, die auf eigene Reparaturversuche des Auftraggebers zurückzuführen sind, trägt der Auftraggeber. Wird ohne Zustimmung der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH in eine Sache eingegriffen, erlischt die Gewährleistung/Garantie mit sofortiger Wirkung.

 

Ersatzansprüche wegen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden. Ware, die als mindere Qualität oder gebraucht verkauft ist, unterliegt nicht der Gewährleistung/Garantie.

 

7. Allgemeiner Haftungsausschluss und Haftung für Dritte

ROLLO SOLAR® Melichar GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, das Verschulden Dritter oder sonstige Ereignisse außerhalb der Kontrolle von ROLLO SOLAR® Melichar GmbH entstehen. Darüber hinaus haftet ROLLO SOLAR® Melichar GmbH nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Auftraggebers, es sei denn, diese Schäden resultieren aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens ROLLO SOLAR® Melichar GmbH. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern sie nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betrifft.

 

Für die Handlungen Dritter, einschließlich aber nicht beschränkt auf Unterlieferanten, Partnerunternehmen oder sonstige Dienstleister, übernimmt ROLLO SOLAR® Melichar GmbH keinerlei Haftung.

 

Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Ansprüche, unabhängig davon, ob sie auf vertraglichen, deliktischen oder anderen Rechtsgründen beruhen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen darf der Auftraggeber die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Etwaige Pfändungen hat der Auftraggeber der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH sofort mitzuteilen. Die Weiterveräußerung seitens des Auftraggebers ist nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges zulässig.

 

Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers an dessen Auftraggeber berechnet, so übernimmt unser  Auftraggeber ausdrücklich die Haftung für den Eingang der Forderung.

 

9. Zahlung

Die Zahlungen sind, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen zu leisten. Die Zahlung kann nicht von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht werden. Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung – ohne Abzug – zu begleichen. Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.

 

Aufrechnung und Einbehalt sind – auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen – ausgeschlossen. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir weisen darauf hin, dass wir nach dreimaliger Zahlungsaufforderung (Mahnung) die Datenübermittlung an unser Inkassobüro vornehmen werden. Bei einzelnen ausgeführten Lieferungen oder Leistungen im Zuge des Baufortschritts sind jeweils Abschlagszahlungen in Höhen von 90% der tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 8 Tagen nach Aufforderung zu leisten.

 

10. Rechnung

Die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail im PDF Format in Rechnung zu stellen.

 

Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, ROLLO SOLAR® Melichar GmbH unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen.
Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail Adresse ROLLO SOLAR® Melichar GmbH nicht bekannt gegeben hat.

 

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch ROLLO SOLAR® Melichar GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen und Programme entsprechend anzupassen. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

 

11. Datenschutz

Für alle datenschutzrelevanten Themen, wie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, gelten die Datenschutzbestimmungen der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH. Diese können unter https://www.rollo-solar.de/datenschutz/ eingesehen werden.

 

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH erstellten technischen Zeichnungen, Montageanleitungen, Konstruktionspläne, Bilder und sonstigen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und sind geistiges Eigentum der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH oder ihrer Lizenzgeber. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verändert, verbreitet oder zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Jede unerlaubte Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Unterlagen stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Die ROLLO SOLAR® Melichar GmbH räumt ihren Kunden und Vertragspartnern nur dann eingeschränkte Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Dokumenten ein, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Jede Nutzung dieser Unterlagen zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ROLLO SOLAR® Melichar GmbH unzulässig.

 

Wir sind bestrebt, unser geistiges Eigentum und unsere technischen Unterlagen zu schützen und behalten uns vor, bei Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte rechtliche Schritte einzuleiten.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtstand & Rechtswahl

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäften jeder Art, auch aus der Annahme von Wechseln, ist Bad Tölz, sofern der Kunde: Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

 

(Stand 2023)